Satzung/Beiträge

Satzung des TV 1860 Immenstadt e.V.

Die Satzung des TV 1860 Immenstadt kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden, bzw. kann Ihnen auf Anfrage zugesandt werden.


Beiträge im TV 1860 Immenstadt e.V.

Grundbeitrag

Vollbeitrag  Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder und Jugendliche  
48,00 €
24,00 €
 
Ermäßigung für Ehepartner des Vollzahlers  Erwachsene (ab 18 Jahre)   30,00 €
 
Sonderermäßigung   Behinderte ab 50% GdB
Passive und fördernde Mitglieder  
30,00 €
18,00 €
 

Zusatzbeiträge der Abteilungen

Badminton  Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
30,00 €
18,00 €
30,00 €  
Handball  Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte  
36,00 €
36,00 €  
Kraft u. Fitness   Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
18,00 €
18,00 €
18,00 €  
Leichtathletik  Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
12,00 €
12,00 €
12,00 €  
Schwimmen   Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
24,00 €
24,00 €
24,00 €  
Sportkegeln   Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
40,00 €
20,00 €
40,00 €  
Turnen
Wirbelsäule
 
Erwachsene (ab 18 Jahre)
Behinderte ab 50% GdB  
15,00 €
15,00 €  
Turnen
Aerobic 
Erwachsene (ab 18 Jahre)
Behinderte ab 50% GdB  
27,00 €
27,00 €  
Kinderturnen"Willi Wusel Kurs"
Kursgebühr mit Versicherung für 10 Tage 
TVI-Mitglieder
Nichtmitglieder 
50,00 €
60,00 € 
Volleyball  Erwachsene (ab 18 Jahre)
Kinder, Jugendliche, Behinderte
Behinderte ab 50% GdB  
18,00 €
18,00 €
18,00 €  

--> Erläuterungen

Kündigungen nur zum Jahresende möglich!

Eine Kündigung während des laufenden Kalenderjahres ist nach unseren Satzungsbestimmungen leider nicht möglich.

Grund hierfür ist insbesondere auch, dass wir jeweils zu Beginn des Jahres unter anderem an den BLSV die Versicherungsbeiträge und Auslagen für die einzelnen Mitglieder für das volle Kalenderjahr entrichten müssen.

Wir haben zwar vor Kurzem festgelegt, dass die Mitgliedsbeiträge zukünftig in zwei hälftigen Teilbeträgen, jeweils zu Beginn des Jahres bzw. im Juli eines jeden Jahres, eingezogen werden. Hintergrund dieses Beschlusses war es, gerade Familien finanziell etwas zu entlasten und größere einmalige Abbuchungen zu vermeiden. Dem gegenüber haben sich aber unsere Kündigungsbestimmungen nicht geändert.

Nachdem wir, insbesondere auch mit allen Versicherungsbeiträgen für Sie bereits in Vorleistung getreten sind, werden wir den Jahresbeitrag für die zweite Jahreshälfte, wie beschlossen, im Juli einziehen.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Leistungen des Vereins bis 31.12.des Jahres uneingeschränkt zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Die Vorstandschaft

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